Hallenordnung Merkur Arena / Kreissporthalle Lübbecke

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Für die Durchführung des Spielbetriebs in der Handball-Bundesliga, des DHB-Pokals sowie weiteren Veranstaltungen der TuS N-Lübbecke GmbH obliegt der TuS N-Lübbecke GmbH das gesamte Haus- und Gebäuderecht. Dies ist mit dem Kreis Minden-Lübbecke als Eigentümer der Kreissporthalle Lübbecke (auch Merkur Arena genannt) vertraglich vereinbart.
    Zutritt zur Spielstätte

Der Zutritt zur Spielstätte wird ausschließlich mit einem gültigen Ticket gewährt. Inhaber von ermäßigten Tickets sind beim Einlass verpflichtet, auf Verlangen ihren Ermäßigungsausweis vorzuzeigen. Der Sicherheitsdienst ist angehalten, diesen auf Gültigkeit zu überprüfen. Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können mit einer Begleitperson die Spielstätte auch ohne Ticket betreten. Ein Sitzplatzanspruch für das Kind besteht nicht.
Erkennbar alkoholisierten Personen, oder Zuschauern, die unter Drogen stehen, wird der Eintritt verwehrt.
Dem Sicherheitsdienst ist es erlaubt, beim Betreten der Spielstätte eine Kontrolle der Besucher vorzunehmen und Einsicht in mitgebrachte Taschen, Rucksäcke und sonstige Transportmittel zu nehmen. Zuwider mitgeführte Gegenstände können vom Sicherheitsdienst in Verwahrung genommen werden.
Der Zutritt zur Spielstätte kann sich durch behördliche Maßnahmen zusätzlich einschränken. Sollte dies der Fall sein, werden alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Maßnahmen separat kommuniziert.

    Verbotene Gegenstände

Flaschen, Glasbehälter, Dosen, Becher oder andere Gegenstände, die als Wurfgeschosse dienen können, sind in der Merkur Arena verboten. Ebenfalls verboten sind pyrotechnische Gegenstände, Feuerwerkskörper, Gasdruckfanfahren, Rauchkerzen, Waffen aller Art oder Laserpointer. Gleiches gilt für politische, kommerzielle, werbende oder religiöse Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder Symbole oder Flugblätter. Weiter ist das Verbreiten von rassistischen, fremdenfeindlichen oder rechtsradikalen Parolen verboten.
Die TuS N-Lübbecke GmbH ist berechtigt, zuwider mitgebrachte Gegenstände in Verwahrung zu nehmen.
Das Mitbringen von eigenen Getränken und Speisen ist untersagt.

    Gästefans

Fahnen, maximal 3 Trommeln und andere Lärminstrumente sind im Gästeblock (Block D) erlaubt. Schwenkfahnen für den Halleninnenraum müssen zuvor in der Geschäftsstelle schriftlich angemeldet werden.

    Foto- und Videoaufnahmen

Mit dem Betreten der Spielstätte stimmt der Besucher der Foto- und Videoaufnahme der Spiele und deren anschließende Verwendung durch die TuS N-Lübbecke GmbH und der Handball-Bundesliga zu. Das Mitführen von Fotoapparaten, Videokameras oder ähnliche Medien, die zur Bild- und Tonaufnahme genutzt werden können, ist ausschließlich für private Zwecke erlaubt. Eine kommerzielle Nutzung der Aufnahmen ist verboten.

    Spielstätte / Veranstaltungsgelände

Nicht-genehmigter Verkauf von Waren, Verteilung von Flyern, Werbemitteln o. ä. ist in der Spielstätte und auf dem Gelände untersagt.

Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die vorgenannten Verbote kann die TuS N-Lübbecke GmbH die Zahlung einer angemessenen Strafe in Höhe von bis zu 2.500,- Euro verlangen, deren konkrete Höhe die TuS N-Lübbecke GmbH nach billigem ermessen bestimmt und im Streitfall gem. § 315 BGB gerichtlich überprüfbar ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, jedoch ist die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen. Zudem behält sich die TuS N-Lübbecke GmbH das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Hallenverbot auszusprechen und / oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

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